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   BFH, 06.05.1954 - IV 221/53 U   

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https://dejure.org/1954,487
BFH, 06.05.1954 - IV 221/53 U (https://dejure.org/1954,487)
BFH, Entscheidung vom 06.05.1954 - IV 221/53 U (https://dejure.org/1954,487)
BFH, Entscheidung vom 06. Mai 1954 - IV 221/53 U (https://dejure.org/1954,487)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Liebhabereibetriebes - Voraussetzungen einer einkommensteuerlich beachtlichen Tätigkeit - Objektivierung des Merkmals, ob ein Gewinn oder Überschuss erstrebt wird - Bejahung der Steuerpflicht landwirtschaftliche Einkünfte bei nebenberuflichen Betriebs ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 58, 745
  • DB 1954, 530
  • BStBl III 1953, 197
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 23.11.1942 - V 66/42

    Ist bei der Umstellung einer auf Danziger Gulden lautenden Forderung in

    Auszug aus BFH, 06.05.1954 - IV 221/53 U
    Er hat zwar zur Frage der Liebhaberei nicht Stellung genommen, aus der Tatsache jedoch, daß er lediglich deshalb den Streitfall an das Finanzgericht zurückverwiesen hat, weil nicht genügend geklärt sei, ob nur Lupinensamen oder ein Unternehmen veräußert sei, geht eindeutig hervor, daß er einen Liebhabereibetrieb nicht als vorliegend erachtet, da sich dann eine Untersuchung, ob eine nachhaltige gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gegeben ist, erübrigte (siehe Urteil des Reichsfinanzhofs V 66/42 vom 22. Januar 1943, RStBl. 1943 S. 197 - GW-StRK IV 58); nach dem Umsatzsteuergesetz ist eine Liebhaberei nur steuerpflichtig, wenn sie nachhaltig zum Erzielen von Einnahmen (nicht Gewinn) betrieben wird.
  • RFH, 24.01.1934 - VI A 1230/31
    Auszug aus BFH, 06.05.1954 - IV 221/53 U
    Nach den vom Reichsfinanzhof entwickelten Grundsätzen, gegen deren Übernahme keine Bedenken bestehen, zusammengefaßt unter Hinweis auf das grundlegende Urteil VI A 1230/31 vom 24. Januar 1934 (Slg.Bd. 35 S. 161, Reichsteuerblatt - RStBl. - 1934 S. 501 = Grundwerk zur Steuerrechtsprechung in Karteiform - GW - StRK - II 389), in dem Urteil VI 134/42 vom 24. Juni 1942 (RStBl. 1942 S. 890 = Mrozek-Kartei, Einkommensteuergesetz 1938/39 § 13 Abs. 1 Ziff. 1 Rechtsspruch 42), ist die Frage, ob ein Betrieb oder eine Tätigkeit dem Wesen und der Bewirtschaftung nach auf die Dauer gesehen, nachhaltig mit Gewinn zu arbeiten vermag, maßgeblich nach objektivem Gesichtspunkte zu beurteilen; es muß nach den Gesamtumständen des Einzelfalls auf die Dauer und auf lange Sicht betrachtet unter Zugrundelegung objektiver Verhältnisse ein Gewinn oder Überschuß erstrebt werden.
  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Es ist das Vermögen zu ermitteln, das sich im Falle eines Vermögensvergleichs nach § 4 Abs. 1 EStG als Schlußvermögen ergeben hätte (vgl. die Urteile des Bundesfinanzhofs IV 221/53 U vom 6. Mai 1954, BStBl 1954 III S. 197, Slg. Bd. 58 S. 745, und IV 98/60 S vom 23. November 1961, BStBl 1962 III S. 199, Slg. Bd. 74 S. 535).
  • BFH, 19.07.1990 - IV R 82/89

    Abgrenzung zwischen Gewinnerzielungsabsicht und "Liebhaberei" bei einem

    Insbesondere spricht - worauf das FA zutreffend hinweist - der Umstand, daß der finanzielle Erfolg ungewiß ist oder daß die Tätigkeit auf das Erzielen von Wettbewerbspreisen gerichtet ist, nicht notwendigerweise gegen eine Gewinnabsicht (BFH-Urteile vom 6. Mai 1954 IV 221/53 U, BFHE 58, 745, BStBl III 1954, 197, betr.
  • BFH, 17.03.1960 - IV 193/58 U

    Vermutung des Vorliegens eines Liebhabereibetriebs bei Vollblutzucht -

    Entscheidend hierfür ist, ob eine Tätigkeit objektiv nach ihrer Wesensart und nach der Art ihrer Ausübung unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten auf die Dauer gesehen zur Erzielung wenigstens eines Ausgleichs von Aufwand und Ertrag geeignet erscheint (Urteil des Bundesfinanzhofs IV 221/53 U vom 6. Mai 1954, BStBl 1954 III S. 197, Slg. Bd. 58 S. 745).

    Lediglich in Grenzfällen (Urteil des Bundesfinanzhofs IV 221/53 U, a.a.O.) wird auch der subjektiven Auffassung des Steuerpflichtigen eine gewisse Bedeutung beigemessen.

    Der Senat hat zwar in dem schon oben erwähnten Urteil IV 221/53 U unter anderem ausgesprochen, daß regelmäßig davon ausgegangen werden müsse, daß eine züchterische Tätigkeit ihrer Art nach darauf gerichtet sei, gewinnbringend verwertet zu werden.

  • FG Münster, 29.11.2023 - 13 K 986/21

    Mehrere Betriebe beim Verlustausgleich

    Zu letzteren zählt insbesondere --wie hier-- die Pflanzenzucht zur Gewinnung neuer Pflanzensorten, unerheblich davon, ob dies im Freiland, unter Glas, Folie in Gewässern oder im Keller geschieht (vgl. BFH-Urteil vom 6.5.1954 IV 221/53 U, BFHE 58, 745, BStBl III 1954, 197; Gossert in Korn, § 13 EStG Rz. 172; Kirchhof/Kube, EStG, 22. Aufl. 2023, § 13 Rz. 13; Nacke in Brandis/Heuermann, § 13 EStG Rz. 79; s. auch Krumm in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, § 13 Rz. B 24, der die Pflanzenzucht dem Gartenbau und damit auch der Land- und Forstwirtschaft zuordnet).

    Der Senat hat keine hinreichenden Gründe für die Annahme, dass es sich bei der Pflanzenzucht nur um einen Liebhabereibetrieb handelt, der ertragsteuerlich gar keine Bedeutung haben würde (vgl. zu der Abgrenzung bereits BFH-Urteil in BFHE 58, 745, BStBl III 1954, 197).

  • BFH, 17.05.1960 - I 35/57 S

    Steuerrechtlicher Gewinn aus der Veräußerung eines Forstguts, soweit er auf das

    Bei der vereinfachten Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG müsse man dem Veräußerungspreis den hypothetischen Wert des Betriebsvermögens im Zeitpunkt der Veräußerung gegenüberstellen; dabei sei beim Betriebsvermögen und beim Veräußerungspreis der Grund und Boden auszuscheiden (Urteile des Bundesfinanzhofs IV 221/53 U vom 6. Mai 1954, BStBl 1954 III S. 197, Slg. Bd. 58 S. 745; IV 84/55 U vom 12. April 1956, BStBl 1956 III S. 164, Slg. Bd. 62 S. 441; Peters-Hermann, Anm. 6 zu § 14 EStG; Blümich-Falk, 8. Aufl., Anm. 3 zu § 14 EStG).

    Bestand der Betrieb bereits zur Zeit der Währungsumstellung, so sind die Ausgangswerte zum 21. Juni 1948 nach den Bewertungsvorschriften des DMBG zu bestimmen (Urteil des Bundesfinanzhofs IV 221/53 U vom 6. Mai 1954, BStBl 1954 III S. 197, Slg. Bd. 58 S. 745).

  • BFH, 23.11.1961 - IV 98/60 S

    Rechtsweg bei Änderungsantrag hinsichtlich eines Gewerbesteuermeßbescheides

    Da es sich um das letzte Geschäftsjahr vor der Betriebsveräußerung handelt und das Ende dieses Geschäftsjahres mit dem Veräußerungszeitpunkt zusammenfällt, ist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG auf diesen Zeitpunkt eine Ermittlung des Betriebsvermögens nach § 4 Abs. 1 EStG vorzunehmen (vgl. das Urteil des Senats IV 221/53 U vom 6. Mai 1954, BStBl 1954 III S. 197, Slg. Bd. 58 S. 745).
  • BFH, 09.10.1963 - I 189/61 U

    Vorliegen eines Liebhabereibetriebes bzw. eines auf Gewinnerzielung angelegten

    Die Vorinstanzen sind zutreffend davon ausgegangen, daß ein Liebhaberbetrieb dann anzunehmen ist, wenn er bei objektiver betriebswirtschaftlicher Beurteilung zur nachhaltigen Gewinnerzielung nicht geeignet ist (vgl. Entscheidung des Bundesfinanzhofs IV 221/53 U vom 6. Mai 1954, BStBl 1954 III S. 197, Slg. Bd. 58 S. 745).

    Daß der Betrieb eines Gestüts mit großen Risiken verbunden ist, ist noch kein Grund für die Annahme einer Liebhaberei; es kommt vielmehr darauf an, ob eine Tätigkeit bei objektiver Betrachtung und rationeller Wirtschaftsweise auf die Dauer gesehen mit Gewinnstreben durchgeführt wird (Entscheidung des Bundesfinanzhofs IV 221/53 U a.a.O.).

  • BFH, 21.05.1970 - IV 344/64

    Einkommensteuerpflichtigkeit bei der Veräußerung zweier Waldgrundstücke als

    Im Urteil I 35/57 S wurde unter Hinweis auf die BFH-Entscheidungen IV 221/53 U vom 6. Mai 1954 (BFH 58, 745, BStBl III 1954, 197), IV 84/55 U vom 12. April 1956 (BFH 62, 441, BStBl III 1956, 164) zutreffend dargelegt, daß auch in diesen Fällen der Veräußerungsgewinn einkommensteuerlich zu erfassen und das dem Veräußerungserlös gegenüberzustellende Betriebsvermögen so zu ermitteln sei, als habe der Steuerpflichtige laufend bilanziert.
  • FG Saarland, 22.05.1997 - 1 K 58/96

    Einkommensteuer; Anschaffungskosten schottischer Hochlandrinder

    Gleichermaßen ist es unwahrscheinlich, daß jemand einen Zuchtbetrieb wegen entsprechender Neigung betreibt (BFH, Urteil vom 6. Mai 1954 IV 221/53 U, BStBl. III 1954, 197).
  • BFH, 18.12.1969 - IV R 57/68

    Landwirtschaftliche Liebhaberei - Überschüsse - Buchverluste -

    Nur in besonders gelagerten Grenzfällen kann der subjektiven Auffassung des Steuerpflichtigen eine gewisse Bedeutung zukommen (vgl. BFH-Urteil IV 221/53 U vom 6. Mai 1954, BFH 58, 745, BStBl III 1954, 197).
  • BFH, 27.06.1968 - IV 69/63

    Landwirtschaftlicher Betrieb - Ständige Verluste - Landwirtschaftlicher

  • BFH, 16.05.1963 - IV 25/60
  • BFH, 28.06.1955 - I 25/55 U

    Durchführung des Rechtsmittelverfahrens bei einer einheitlichen

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